Ablauf Bürgerbegehren

Allgemein

Bei einem Bürgerbegehren tragen sich all diejenigen in Unterschriftenlisten ein, die möchten, dass ein Bürgerentscheid stattfindet. Die Abgabe der Unterschrift bedeutet nicht zwingend eine Meinungsäußerung in der Sache. Auch wer dem Ziel des Bürgerbegehrens nicht zustimmt, aber dennoch der Meinung ist, über eine bestimmte Angelegenheit sollten die Bürger und Bürgerinnen selbst entscheiden, kann unterschreiben. Unterschriftsberechtigt sind alle Personen einer Gemeinde ab 16 Jahren.

Sind genügend Unterschriften innerhalb eines bestimmten Zeitraums zusammen gekommen, prüft die Kommunalaufsicht die Zulässigkeit des Begehrens. Ist diese gegeben, wird innerhalb von 3 Monaten ein Wahltermin anberaumt. Bei diesem Wahltermin, dem Bürgerentscheid, geben dann die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme ab.


Bürgerbegehren Meerwasserschwimmhalle Laboe

  • Einleitung Bürgerbegehren, Antrag beim Amt Probstei
  • Kostenberechnung Amt Probstei
  • Erstellung Unterschriftenformular inklusive Kostenberechnung und Begründung
  • Unterschriftensammlung 
  • Abgabe der Unterschriftenlisten beim Amt Probstei
  • Prüfung auf Zulässigkeit des Bürgerbegehrens
  • Zulässigkeit gegeben:
    a) Prüfung der Gemeinde, ob sie den Antrag gleich umsetzt, wenn nein
    b) Festlegung eines Wahltermins innerhalb der nächsten 3 Monate
  • Versand der Wahlunterlagen
  • Wahl (Bürgerentscheid)

Links:

Paragraf 16g

Landesverordnung